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   VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23.KS   

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VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23.KS (https://dejure.org/2023,19518)
VG Kassel, Entscheidung vom 28.07.2023 - 1 L 234/23.KS (https://dejure.org/2023,19518)
VG Kassel, Entscheidung vom 28. Juli 2023 - 1 L 234/23.KS (https://dejure.org/2023,19518)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 HLVO
    Hochschulausbildung als konstitutives Anforderungsprofil

 
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  • VGH Hessen, 30.03.2022 - 1 B 308/21

    Bestenauslese bei Bewerbung eines vom normalen Dienst freigestellten Beamten

    Auszug aus VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23
    Ein umfassender Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsvergleich (Qualifikationsvergleich) findet dann nur zwischen den Bewerbern statt, die das konstitutive Anforderungsprofil erfüllen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 33).

    Welches Gewicht die auswählende Stelle statusamtsbezogen den (Einzel-)Bewertungen bei der Ausschärfung der Gesamturteile beimisst, ist Gegenstand ihres Beurteilungsspielraums und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, n. v., vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 40 m. w. N., und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 27).

    Erst wenn sowohl nach den aktuellen dienstlichen Beurteilungen (erste Ebene) als auch nach der im jeweiligen Einzelfall aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgten Heranziehung bestimmter leistungsbezogener Erkenntnisquellen (zweite Ebene) ein qualifikatorisches Patt verbleibt, darf der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung auf nicht leistungsbezogene Hilfskriterien (dritte Ebene) zurückgreifen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 41 f. m. w. N.).

    Regelmäßig sind dies die (bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung) aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 34).

    Die dienstlichen Beurteilungen der Antragstellerin und des Beigeladenen sind auch - wie von der Rechtsprechung gefordert - miteinander vergleichbar (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 35 ff., und vom 2. Oktober 2014 - 1 B 774/14 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil sie den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Stand abbilden und so als beste Grundlage für die Prognose dienen, welcher Konkurrent die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 23; VG München, Beschluss vom 7. Februar 2017 - M 5 E 16.4509 -, juris).

    Regelmäßig sind dies die (bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung) aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23
    Der Bewerber muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juli 2014 - 2 B 7.14 -, NVwZ-RR 2014, 885, und 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, NVwZ 2014, 75).

    Der Dienstherr muss Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt (das aber, wie vorstehend ausgeführt, hier nicht einmal gegeben ist) zulassen und darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23
    Wird dieser Anspruch verletzt, folgt daraus noch kein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens, doch kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, NVwZ 2016, 764).

    Diese ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über die Verwendung und das dienstliche Fortkommen eines Beamten - soweit sich hieraus maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ableiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 69 f.).

  • VGH Hessen, 28.11.2019 - 1 B 372/19

    Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann also verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen, die durch Art. 33 Abs. 2 GG bzw. die zu seiner Konkretisierung ergangenen einfachgesetzlichen Vorschriften gedeckt sind, zurückgewiesen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 WDS-VR 7.19 -, juris Rn. 19; Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 21; VG Kassel, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 1 L 2432/20.KS -, juris Rn. 57).

    Der pflichtgemäßen Beurteilung des Dienstherrn ist es überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 22; VG Kassel, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 1 L 2432/20.KS -, juris Rn. 58).

  • VG Kassel, 10.05.2021 - 1 L 2432/20

    Beamtenverhältnis bei einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44 b SGB II

    Auszug aus VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann also verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen, die durch Art. 33 Abs. 2 GG bzw. die zu seiner Konkretisierung ergangenen einfachgesetzlichen Vorschriften gedeckt sind, zurückgewiesen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 2019 - 1 WDS-VR 7.19 -, juris Rn. 19; Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 21; VG Kassel, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 1 L 2432/20.KS -, juris Rn. 57).

    Der pflichtgemäßen Beurteilung des Dienstherrn ist es überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 22; VG Kassel, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 1 L 2432/20.KS -, juris Rn. 58).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Auszug aus VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23
    Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle besteht allerdings nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, BVerwGE 156, 272).

    Ein Beamter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, juris Rn. 26 m. w. N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23
    Verfügen ein oder mehrere Bewerber nicht über dienstliche Beurteilungen, so sind für diese aussagekräftige Leistungseinschätzungen, wie etwa qualifizierte Arbeitszeugnisse, heranzuziehen, die den dienstlichen Beurteilungen der Konkurrenten nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum vergleichbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, juris).

    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 - OVG Thüringen, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 -, beide zit. nach juris).

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23
    Im Übrigen unterliegt es nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr im Rahmen seines Auswahlermessens das größere Gewicht beimisst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Auszug aus VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23
    Welches Gewicht die auswählende Stelle statusamtsbezogen den (Einzel-)Bewertungen bei der Ausschärfung der Gesamturteile beimisst, ist Gegenstand ihres Beurteilungsspielraums und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, n. v., vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 40 m. w. N., und vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 27).
  • VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19

    Anforderungsprofil der Bundespolizei rechtswidrig, wenn zwei Verwendungen in

  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 774/14
  • VGH Hessen, 25.04.2022 - 1 B 2385/21

    Aktualisierungsbedürfnis von Anlassbeurteilungen in einem reinen

  • VG München, 07.02.2017 - M 5 E 16.4509

    Konkurrentenstreit um Stelle des Präsidenten eines Finanzgerichts

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

  • BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14

    Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt;

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und

  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08

    Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung

  • VGH Hessen, 16.01.2019 - 1 B 229/18

    Dienstliche Beurteilung im Justizvollziehungsdienst

  • VGH Hessen, 14.07.2021 - 1 B 1822/20

    Konkurrenz von Bewerbern mit dienstlichen Beurteilungen und Bewerbern mit

  • VGH Hessen, 31.01.2023 - 1 B 890/22

    Konkurrentenstreit um Vorsitzendenstelle am Landessozialgericht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06

    Zum Anspruch auf Beförderung und zur Besetzung der Stelle eines Schulleiters

  • VG Kassel, 06.12.2018 - 1 L 2421/18

    Fehlende Plausibilität der Gesamtnote einer dienstlichen Beurteilung kann im

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